Satzung

des Fördervereins: FREUNDESKREIS SYNAGOGE LAUFERSWEILER


§1 - Name und Sitz:

Der Verein führt den Namen

FREUNDESKREIS – FÖRDERKREIS SYNAGOGE LAUFERSWEILER

mit dem Zusatz „e.V.“ nach Eintragung und hat seinen Sitz in Laufersweiler.

§2 - Zweck:

Der Förderkreis/Freundeskreis der Synagoge Laufersweiler will dazu beitragen, dass die Gedenkstätte „Synagoge Laufersweiler“ ihrem Anspruch ein Ort der Besinnung und ein Aufruf zur Menschlichkeit und Verantwortung zu sein, gerecht wird,

indem die Gedenkstätte „Synagoge Laufersweiler“ zu einem Ort der Begegnung und des Austauschs wird und

sich für Toleranz und Völkerverständigung einsetzt.

Der Förderkreis/Freundeskreis bemüht sich um eine Zusammenarbeit mit allen örtlichen und überörtlichen Vereinigungen und Personen, die ähnliche Ziele verfolgen.

§3 – Mitgliedschaft:

Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden.

Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben, über deren Annahme der Vorstand durch eine schriftliche Mitteilung entscheidet.

Die Mitgliedschaft endet durch Auflösung des Vereins, durch schriftliche Austrittserklärung oder bei natürlichen Personen auch durch den Tod. Die Austrittserklärung ist nur zum Ende eines Kalenderjahres mit vierteljährlicher Frist möglich.

Natürliche und juristische Personen zahlen einen Jahresbeitrag, der von der Mitgliederversammlung festgesetzt wird. Für juristische Personen sollte der Jahresbeitrag mindestens 80,- DM betragen.